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Die Aufgaben eines hauptamtlichen Bürgermeisters in Thüringen

sind in der Thüringer Kommunalordnung geregelt. Auf die Stadt Stadtroda bezogen ergeben sich folgende Schwerpunkte:

1.                 Leitung der Stadtverwaltung

2.                 gesetzlicher Vertreter der Kommune

3.                 Vorsitz im Stadtrat und im Hauptausschuss

4.                 Repräsentant der Bürgerschaft

5.                 Ansprechpartner für die Bürger

Leitung der Stadtverwaltung

Das Personal der Stadtverwaltung Stadtroda besteht laut Stellenplan 2006 aus 34 fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und weiteren Mitarbeitern, die auf ABM-Stellen beschäftigt sind. Hinzurechnen kann man ferner die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Stadtroda.

Anders als im Bereich der Wirtschaft sind ca. 80 % der Tätigkeiten einer Kommune in irgendeiner Form verbindlich geregelt. Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes, Richtlinien, Erlasse und Verfügungen der Aufsichtsbehörden sowie gemeindliche Satzungen bestimmen den Alltag einer Verwaltung, die ja bekanntlich an Recht und Gesetz gebunden ist. Aufgabe der Verwaltungsführung ist es, die Rechtslage streng zu beachten aber zugleich auch Spielräume für kommunales Handeln im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erkennen und zu nutzen.

Die Leitung der Stadtverwaltung nimmt in meinem jetzigen Aufgabenspektrum als hauptamtlicher Bürgermeister mit ca. 70 – 80 % des Arbeitsumfanges den wichtigsten Platz ein. Die Bewältigung dieser Aufgabe wird mir durch meine Ausbildung und meine bisherigen beruflichen Erfahrungen erleichtert.

Zur Verwaltungsleitung gehören unter anderem:

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Kontakte zu den Fraktionen des Stadtrates halten

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Koordinierung und Gesamtführung der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Amtsleitern

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Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Stadtrates, des Hauptausschusses und der Fachausschüsse

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Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten (Einstellungen, Beförderungen, Umsetzungen, Kündigungen, Disziplinarverfahren, Zusammenarbeit mit dem Personalrat etc.)

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Entscheidung über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation des Rathauses

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Entscheidung von strittigen Punkten zwischen den einzelnen Fachämtern

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Entscheidungen über wesentliche Einzelfragen (Chefsache)

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Ideen, Impulse und Motivationen geben für die weitere Entwicklung der Verwaltung und der Stadt Stadtroda

Die Stadt Stadtroda ist erfüllende Gemeinde i.S.d. § 51 ThürKO für die Gemeinden Bollberg, Möckern, Quirla/Dorna und Ruttersdorf/Lotschen. Damit nehme ich auch die Funktion eines ehrenamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden einer Verwaltungsgemeinschaft wahr.

Gesetzlicher Vertreter der Kommune

Alle Erklärungen, Bescheide, Verfügungen, Verträge usw., die die Stadt rechtlich binden oder berechtigen gleich ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ergehen im Namen des Bürgermeisters. Um hierfür die Verantwortung übernehmen zu können, war meine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt sehr hilfreich.

Zur Funktion der Außenvertretung der Stadt gehört auch die Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern, den Aufsichtsbehörden sowie die Pflege der guten Kontakte zu Landes- und Bundesministerien und zu den Landtags- und Bundestagsabgeordneten; natürlich auch die gute Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund nicht nur in Thüringen.

Wichtig sind auch die regelmäßigen Gespräche mit den Vertretern des Mittelstandes der Unternehmen vor Ort und mit ansiedlungsinteressierten Investoren von außerhalb sowie die Förderung des Städteverbundes Hermsdorf-Bad Klosterlausnitz-Stadtroda und die Kooperation mit den Nachbarkommunen und den in und für Stadtroda tätigen Gesellschaften und Institutionen.

Vorsitz im Stadtrat und im Hauptausschuss

Der Bürgermeister ist kraft der Thüringer Kommunalordnung Vorsitzender des Stadtrates und des Hauptausschusses. Der Rat besteht aus den alle 5 Jahre in der Kommunalwahl zu wählenden Stadträten. Er ist das oberste und wichtigste kommunale Gremium. Er trifft durch Mehrheitsbeschluss alle wesentlichen Entscheidungen der Stadt. Der Stadtrat der Stadt Stadtroda besteht seit dem 01.07.2004 aus 21 Mitgliedern (aktuell: Fraktion CDU – 9 Mitglieder, Fraktion SPD/offene Liste – 2 Mitglieder, Fraktion Freie Wählergemeinschaft – 5 Mitglieder, Fraktion PDS – 3 Mitglieder, Fraktion F.D.P. – 2 Mitglieder).

Der Hauptausschuss bereitet die Beschlüsse des Stadtrates vor und legt im Benehmen mit dem Bürgermeister die Tagesordnung für die Stadtratssitzungen fest.

Der Bürgermeister legt die Sitzungstermine von Stadtrat und Hauptausschuss fest, bestimmt die Tagesordnung und leitet die Sitzung. Der Bürgermeister ist weiter verpflichtet, den Stadtrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt zu unterrichten. Die Vorbereitung der Beschlüsse und die anschließende Ausführung derselben wird vom Bürgermeister und seiner Verwaltung durchgeführt. Bei Abstimmungen hat der Bürgermeister ebenfalls nur eine Stimme. Er kann also jederzeit überstimmt werden. Die Sach- und Fachpolitik spielt auf der kommunalen Ebene in Stadtroda eine wichtige Rolle, so dass der ganz überwiegende Teil der Beschlüsse vom Stadtrat und den Ausschüssen meist überfraktionell und häufig einstimmig erfolgen. Hat der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss nun Beschlüsse gefasst, so sind sie vom Bürgermeister zu überprüfen, ob sie nicht das geltende Recht verletzen. Sollte dies der Fall sein, so hat der Bürgermeister ein Widerspruchsrecht bzw. eine Beanstandungspflicht.

Repräsentant der Bürgerschaft

Der Bürgermeister ist laut Gesetz Repräsentant der Bürgerschaft und des Stadtrates. Zu seinen Repräsentationsaufgaben gehören Tätigkeiten, die wohl jeder aus der Tageszeitung kennt; Eröffnungen, Grundsteinlegungen, Einweihungen, Vereinsjubiläen, Grußworte hier und da, Ehrungen von Altersjubilaren etc.. Da häufig mehrere Termine und Veranstaltungen zeitgleich stattfinden bzw. bei Terminüberschneidungen Aufgaben der Verwaltungsleitung natürlich Vorrang haben, werde ich bei meinen Repräsentationstätigkeiten von dem 1. Beigeordneten Wolfgang Weber und danach vom 2. Beigeordneten  Dr. Volker Lampe unterstützt. Beide sind in dieser Reihenfolge vom Stadtrat gewählt und rein ehrenamtlich tätig. Mit der Verwaltungsführung haben sie in dem Sinne nichts zu tun.

Ansprechpartner für die Bürger

Zur Aufgabe des Bürgermeisters gehört auch die mir persönlich sehr wichtige Funktion, Ansprechpartner für Vereine, Gruppen, Kirchen, Organisationen und die Wirtschaft sowie insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger Stadtrodas und seiner Ortsteile zu sein. Mir ist es also wichtig, dass ich ein Bürgermeister zum Anfassen bin, denn der Bürgernähe fühle ich mich verpflichtet. Daher versuche ich so viel Zeit wie möglich für direkte Gespräche mit den Menschen unserer Stadt bei den unterschiedlichsten Veranstaltungen aufzubringen.

Ein wichtiges Hilfsmittel ist dabei der so genannte „Bürger-Check“, den unserer Bürgerinnen und Bürger nutzen können für Lob, Anregungen oder Beschwerden. Dies dient z.B. für Hinweise auf wilde Müllablagerungen oder Straßenschäden im Stadtgebiet.

Weiterhin habe ich jede Woche Sprechzeiten eingerichtet, damit jeder, der ein Problem hat, sich bei mir melden kann. Natürlich empfiehlt es sich, im Normalfall mit meinem Sekretariat unter der Telefon-Nummer 44112 eine vorherige Terminabsprache durchzuführen, da ich ja auch Termine außerhalb der Stadt wahrzunehmen habe.

 

Sprechzeiten 
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr

 

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Diese Website wurde zuletzt aktualisiert 12.11.08