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Die Stadt Stadtroda ist erfüllende Gemeinde i.S.d. § 51
ThürKO für die Gemeinden Bollberg, Möckern, Quirla/Dorna und Ruttersdorf/Lotschen.
Damit nehme ich auch die Funktion eines ehrenamtlichen
Gemeinschaftsvorsitzenden einer Verwaltungsgemeinschaft wahr.
Alle Erklärungen, Bescheide, Verfügungen, Verträge usw.,
die die Stadt rechtlich binden oder berechtigen gleich ob
öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ergehen im Namen des
Bürgermeisters. Um hierfür die Verantwortung übernehmen zu können, war
meine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt sehr hilfreich.
Zur Funktion der Außenvertretung der Stadt gehört auch
die Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern, den Aufsichtsbehörden
sowie die Pflege der guten Kontakte zu Landes- und Bundesministerien und
zu den Landtags- und Bundestagsabgeordneten; natürlich auch die gute
Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund nicht nur in Thüringen.
Wichtig sind auch die regelmäßigen Gespräche mit den
Vertretern des Mittelstandes der Unternehmen vor Ort und mit
ansiedlungsinteressierten Investoren von außerhalb sowie die Förderung
des Städteverbundes Hermsdorf-Bad Klosterlausnitz-Stadtroda und die
Kooperation mit den Nachbarkommunen und den in und für Stadtroda tätigen
Gesellschaften und Institutionen.
Der Bürgermeister ist
kraft der Thüringer Kommunalordnung Vorsitzender des Stadtrates und des
Hauptausschusses. Der Rat besteht aus den alle 5 Jahre in der
Kommunalwahl zu wählenden Stadträten. Er ist das oberste und wichtigste
kommunale Gremium. Er trifft durch Mehrheitsbeschluss alle wesentlichen
Entscheidungen der Stadt. Der Stadtrat der Stadt Stadtroda besteht seit
dem 01.07.2004 aus 21 Mitgliedern (aktuell: Fraktion CDU – 9
Mitglieder, Fraktion SPD/offene Liste – 2 Mitglieder, Fraktion Freie
Wählergemeinschaft – 5 Mitglieder, Fraktion PDS – 3 Mitglieder, Fraktion F.D.P. – 2 Mitglieder).
Der Hauptausschuss
bereitet die Beschlüsse des Stadtrates vor und legt im Benehmen mit dem
Bürgermeister die Tagesordnung für die Stadtratssitzungen fest.
Der Bürgermeister legt
die Sitzungstermine von Stadtrat und Hauptausschuss fest, bestimmt die
Tagesordnung und leitet die Sitzung. Der Bürgermeister ist weiter
verpflichtet, den Stadtrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt
zu unterrichten. Die Vorbereitung der Beschlüsse und die anschließende
Ausführung derselben wird vom Bürgermeister und seiner Verwaltung
durchgeführt. Bei Abstimmungen hat der Bürgermeister ebenfalls nur eine
Stimme. Er kann also jederzeit überstimmt werden. Die Sach- und
Fachpolitik spielt auf der kommunalen Ebene in Stadtroda eine wichtige
Rolle, so dass der ganz überwiegende Teil der Beschlüsse vom Stadtrat
und den Ausschüssen meist überfraktionell und häufig einstimmig
erfolgen. Hat der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss nun
Beschlüsse gefasst, so sind sie vom Bürgermeister zu überprüfen, ob sie
nicht das geltende Recht verletzen. Sollte dies der Fall sein, so hat
der Bürgermeister ein Widerspruchsrecht bzw. eine Beanstandungspflicht.
Der Bürgermeister ist
laut Gesetz Repräsentant der Bürgerschaft und des Stadtrates. Zu seinen
Repräsentationsaufgaben gehören Tätigkeiten, die wohl jeder aus der
Tageszeitung kennt; Eröffnungen, Grundsteinlegungen, Einweihungen,
Vereinsjubiläen, Grußworte hier und da, Ehrungen von Altersjubilaren
etc.. Da häufig mehrere Termine und Veranstaltungen zeitgleich
stattfinden bzw. bei Terminüberschneidungen Aufgaben der
Verwaltungsleitung natürlich Vorrang haben, werde ich bei meinen
Repräsentationstätigkeiten von dem 1. Beigeordneten Wolfgang Weber und
danach vom 2. Beigeordneten Dr. Volker Lampe unterstützt. Beide sind in
dieser Reihenfolge vom Stadtrat gewählt und rein ehrenamtlich tätig. Mit
der Verwaltungsführung haben sie in dem Sinne nichts zu tun.
Zur Aufgabe des
Bürgermeisters gehört auch die mir persönlich sehr wichtige Funktion,
Ansprechpartner für Vereine, Gruppen, Kirchen, Organisationen und die
Wirtschaft sowie insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger Stadtrodas
und seiner Ortsteile zu sein. Mir ist es also wichtig, dass ich ein
Bürgermeister zum Anfassen bin, denn der Bürgernähe fühle ich mich
verpflichtet. Daher versuche ich so viel Zeit wie möglich für direkte
Gespräche mit den Menschen unserer Stadt bei den unterschiedlichsten
Veranstaltungen aufzubringen.
Ein wichtiges
Hilfsmittel ist dabei der so genannte „Bürger-Check“, den unserer
Bürgerinnen und Bürger nutzen können für Lob, Anregungen oder
Beschwerden. Dies dient z.B. für Hinweise auf wilde Müllablagerungen
oder Straßenschäden im Stadtgebiet.
Weiterhin habe ich
jede Woche Sprechzeiten eingerichtet, damit jeder, der ein Problem hat,
sich bei mir melden kann. Natürlich empfiehlt es sich, im Normalfall mit
meinem Sekretariat unter der Telefon-Nummer 44112 eine vorherige
Terminabsprache durchzuführen, da ich ja auch Termine außerhalb der
Stadt wahrzunehmen habe.
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